Rehasport
Entdecke, dass Bewegung angenehm sein kann, komme zurück in einen aktiveren Lebensstil, und stärke Bewegungsapparat und Immunsystem auf sanfte Weise.
Rehasport
Entdecke, dass Bewegung angenehm sein kann, komme zurück in einen aktiveren Lebensstil, und stärke Bewegungsapparat und Immunsystem auf sanfte Weise.
Voraussetzungen für Rehasport
Verordnet werden kann Rehasport z.B. wegen Rückenschmerzen, Übergewicht, Migräne, Athrose, Rehabilitation nach Operation uvm. - dein Arzt kann dich beraten.
Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Rehasport sind eine ärztliche Verordnung und die anschließende Beweilligung der Krankenkasse.
Kosten für Rehasport
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (sofern bewilligt) übernommen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrtkosten oder Parkgebühren besteht nicht.
Gestaltung und Leistung
Beim Rehasport handelt es sich um einen Gruppensport mit maximal 15 Teilnehmern. Ausgebildete Sportgruppenleiter leiten so an, dass möglichst alle Teilnehmer den Großteil der Übungen durchführen können.
Es handelt sich nicht um ein individuelles auf dich zugeschnittenes Training.
Teilnahmehäufigkeit
Dein Arzt legt fest, wie häufig du am Rehasport teilnehmen kannst. Meist werden 50 Einheiten mit 1-3 Teilnahmen pro Woche verordnet. Daran sind wir als Anbieter gebunden.
Die Rehasportverordnung berechtigt aufgrund der Abrechnung und Versicherung nicht zur Teilnahme an den regulären Kursangeboten von ECHTAKTIV.
Rehasport-Gruppen können auf unterschiedlichste Weise angeleitet werden. Je nach Leistungsstand der Gruppe und ihrer Teilnehmer wird das Programm gestaltet.
Rehasport-Gruppen können auf unterschiedlichste Weise angeleitet werden. Je nach Leistungsstand der Gruppe und ihrer Teilnehmer wird das Programm gestaltet.
Voraussetzungen für Rehasport
Verordnet werden kann Rehasport z.B. wegen Rückenschmerzen, Übergewicht, Migräne, Athrose, Rehabilitation nach Operation uvm. - dein Arzt kann dich beraten.
Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Rehasport sind eine ärztliche Verordnung und die anschließende Beweilligung der Krankenkasse.
Kosten für Rehasport
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (sofern bewilligt) übernommen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrtkosten oder Parkgebühren besteht nicht.
Gestaltung und Leistung
Beim Rehasport handelt es sich um einen Gruppensport mit maximal 15 Teilnehmern. Ausgebildete Sportgruppenleiter leiten so an, dass möglichst alle Teilnehmer den Großteil der Übungen durchführen können.
Es handelt sich nicht um ein individuelles auf dich zugeschnittenes Training.
Teilnahmehäufigkeit
Dein Arzt legt fest, wie häufig du am Rehasport teilnehmen kannst. Meist werden 50 Einheiten mit 1-3 Teilnahmen pro Woche verordnet. Daran sind wir als Anbieter gebunden.
Die Rehasportverordnung berechtigt aufgrund der Abrechnung und Versicherung nicht zur Teilnahme an den regulären Kursangeboten von ECHTAKTIV.
Die Rehasportverordnung - Der Ablauf
Eine Nichtnutzung hat keine Nachteile für dich. Die Teilnahme ist freiwillig. Zudem entstehen auch dem Kostenträger keine unnötigen Kosten, da immer nur die Übungseinheiten bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen wurden.
Aus gesundheitlichen Gründen ist es aber schon empfehlenswert, dass du alle Übungseinheiten auch wahrnimmts. Immerhin sehen der behandelnde Arzt sowie der Kostenträger ja die Notwendigkeit, dass du Rehasport in Anspruch nimmts.
Die Rehasportverordnung
Was du wissen musst
Dein Arzt schätzt ein, ob Rehasport benötigt wird. Hierzu ist es notwendig, dass du ausreichend Informationen über deine Beeinträchtigung mitteilts, damit eine exakte Diagnose erstellt werden kann.
Dann wird der Antrag durch dich (oder den Arzt) an den Kostenträger geschickt. Die Krankenkasse (alternativ die Renten- oder die Unfallversicherung) genehmigt diesen idealerweise.
Dir wird die Kostenübernahme vom Kostenträger mitgeteilt und du kannst von nun an im Rahmen der Verordnung (1-3 x pro Woche) am Rehasport teilnehmen bis deine Einheiten bzw. die Zeit aufgebraucht sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme erlischt, wenn du alle Einheiten (meist 50) aufgebraucht hast oder der Zeitrahmen (z.B. 12 Monate) ausgeschöpft ist. Eine Folgeverordnung ist möglich.
Eine Nichtnutzung hat keine Nachteile für dich. Die Teilnahme ist freiwillig. Zudem entstehen auch dem Kostenträger keine unnötigen Kosten, da immer nur die Übungseinheiten bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen wurden.
Aus gesundheitlichen Gründen ist es aber schon empfehlenswert, dass du alle Übungseinheiten auch wahrnimmts. Immerhin sehen der behandelnde Arzt sowie der Kostenträger ja die Notwendigkeit, dass du Rehasport in Anspruch nimmts.
So kannst du Kontakt zu uns aufnehmen
So kommst du mit uns in Kontakt
Adresse
Gewerbestraße 8 79725 Laufenburg
Telefon
07763 928797 0172 7405279
Email
info@echtaktiv.de .